Das richtige Produkt zur Preisfindung bei Kauf- oder Verkauf, familiärer Erbschaftsangelegenheiten oder Ehescheidung/Trennung. Das Kurzgutachten beinhaltet immer eine Ortsbesichtigung und ist das richtige Produkt, wenn es nicht auf die Rechtssicherheit ankommt. Sie erhalten eine unabhängige und fundierte Wertermittlung, die als Basis für weitere Verhandlungen dienen soll.
Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie ein aussagekräftiges Marktwertgutachten in Kurzform z.B. für:
Sie erhalten eine Verkehrswertermittlung gem. §194BauGB, bzw. §16 PfandBG in Form eines hochwertigen und anerkannten Verkehrswertgutachtens, dies beinhaltet die Dokumentation und Bewertung der im Ortstermin gemachten Feststellungen. Das Gutachten wird rechtssicher erstellt und wird von Gerichten und Behörden anerkannt. Die beste Wahl, wenn das Gutachten offiziell anerkannt sein muss, oder im Streitfall helfen soll, wie z.B bei Ehescheidungen oder strittigen Erbschaftsangelegenheiten.
Ein Vollgutachten wird immer bei Immobilien erstellt, wenn der Ertrag im Vordergrund steht, z.B. bei:
Hierbei erfolgt die Überprüfung von Gutachten einer Gegenpartei, welches Ihnen bei einer Auseinandersetzung vorgelegt wurde. Dabei wird überprüft, ob das vorgelegte Gutachten unabhängig erstellt wurde und kein Gefälligkeitsgutachten ist, es werden die wertrelevanten Ansätze und die Einhaltung der normierten Vorgaben geprüft.
Hierbei handelt es sich um eine reine Werteinschätzung anhand vorliegender Fotos und Unterlagen, es findet keine Besichtigung statt. Anwendung findet diese Leistung bei Kunden, die eine unabhängige grobe Werteinschätzung des Verkehrswertes ihrer Immobilie haben möchten.
Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie. Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Gesetzlich festgelegt ist eine Abschreibungsdauer von 40 Jahren für Immobilien, die vor 1925 fertiggestellt worden sind (jährliche Abschreibung für Abnutzung von 2,5 %) bzw. eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren bei Immobilien, die ab 1925 fertiggestellt worden sind (jährliche Abschreibung für Abnutzung von 2,0 %). Jedes Jahr, um welches Sie diese Restnutzungsdauer durch ein Gutachten reduzieren können, bedeutet für Sie Einsparungen bei der jährlichen Steuererklärung.
Hier können Sie kostenlos eine erste Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilien vornehmen.
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Expressgutachten sind nach Rücksprache möglich.